Mitgliedschaft
Liebe Sportfreunde,
in unserem Verein ergibt sich für Sportler jeden Alters eine Möglichkeit, beim TSV Handorf aktiv zu werden. Trotz der großen Vielfalt des Angebotes ist der TSV Handorf bemüht, die Beitragsstruktur einfach und überschaubar zu halten.
Mitgliedsbeiträge
Kinder, Jugendliche & Studenten (bis zur Vollendung des 26. Lebensjahr bei Vorlage des Ausbildungsnachweises) | 7,50 € / Monat |
Erwachsene | 11,00 € / Monat |
Familien* | 22,00 € / Monat |
zzgl. einmalige Aufnahmegebühr | 10,00 € |
*ab 3 Pers. – davon mind. 1 Erziehungsberechtigter, Familienmitglieder sind Ehe- oder Lebenspartner sowie deren minderjährige Kinder.
Bei Vorlage eines gültigen Ausbildungsnachweises (Studium, Ausbildung, Freiwilligendienst) ist ein Verbleib in der Familienmitgliedschaft bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres möglich. Andernfalls werden Mitglieder mit Vollendung des 18. Lebensjahrs beitragsmäßig als erwachsene Einzel-Mitglieder veranlagt.
Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich per Lastschrift eingezogen. Entsteht nach Einzug eine Rücklastschrift, ist das Mitglied verpflichtet die Forderung zzgl. Rücklastschrift-Gebühr zu begleichen.
Mit Absendung des Antrags wird die Satzung des TSV Handorf anerkannt und zugleich der Verein ermächtigt, den jew. fälligen Mitgliedsbeitrag vom oben angegebenen Konto einzuziehen. Der aktuelle Stand der Beiträge ist ausgewiesen, jew. in der Vereinszeitschrift Sport-Echo abgedruckt oder über die Geschäftsstelle zu erfragen. Sollte das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweisen, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Aus diesem Grunde zurückgewiesene Lastschriften sind seitens der Bank mit Kosten belegt, die zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist auch die Anmeldung von stetigen Begleitpersonen (bspw. Eltern/Kind-Turnen) zwingend erforderlich - im Falle eines Unfalls besteht sonst kein Versicherungsschutz über den Verein.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Frist von 30 Tagen jeweils zum Halb-/Jahresende (30.06./31.12.) möglich. Sie ist gem. §5 der Satzung schriftlich an den Vorstand zu richten und wird mit ihrem Zugang wirksam. Die Fristwahrung obliegt dem Mitglied. Für jedes angefangene Halbjahr ist der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Satzung