Mitgliedschaft

Liebe Sportfreunde,

in unserem Verein ergibt sich für Sportler jeden Alters eine Möglichkeit, beim TSV Handorf aktiv zu werden. Trotz der großen Vielfalt des Angebotes ist der TSV Handorf bemüht, die Beitragsstruktur einfach und überschaubar zu halten.

Mitgliedsbeiträge

Kinder, Jugendliche & Studenten (bis zur Vollendung des 26. Lebensjahr bei Vorlage des Ausbildungsnachweises) 7,50 € / Monat
Erwachsene 11,00 € / Monat
Familien*  22,00 € / Monat
zzgl. einmalige Aufnahmegebühr 10,00 €

*ab 3 Pers. – davon mind. 1 Erziehungsberechtigter, Familienmitglieder sind Ehe- oder Lebenspartner sowie deren minderjährige Kinder.

Bei Vorlage eines gültigen Ausbildungsnachweises (Studium, Ausbildung, Freiwilligendienst) ist ein Verbleib in der Familienmitgliedschaft bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres möglich. Andernfalls werden Mitglieder mit Vollendung des 18. Lebensjahrs beitragsmäßig als erwachsene Einzel-Mitglieder veranlagt.

Persönliche Daten des Mitglieds

 

 

SEPA-Lastschriftmandat für das oben aufgeführte Mitglied

Beitragseinzug halbjährlich (per 01.03./01.09.)

Daten des Kontoinhabers

TSV-Handorf 1926/64 e.V. | Postfach 46 01 46 | 48072 Münster
Geschäftsstelle | Krüsbreede 54 | 48157 Münster

Sparkasse Münsterland Ost | IBANDE05 4005 0150 0045 0000 15 | BICWELADED1MST


 

Mit der Absendung des Antrags wird die Satzung des TSV Handorf anerkannt und zugleich der Verein ermächtigt, den jew. fälligen Mitgliedsbeitrag vom oben angegebenen Konto einzuziehen. Der aktuelle Stand der Beiträge ist ausgewiesen, jew. in der Vereinszeitschrift Sport-Echo abgedruckt oder über die Geschäftsstelle zu erfragen. Wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Aus diesem Grunde zurückgewiesene Lastschriften sind seitens der Bank mit Kosten belegt, die zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist auch die Anmeldung von stetigen Begleitpersonen (bspw. bei Eltern/Kind-Turnen) zwingend erforderlich - im Falle eines Unfalls besteht sonst kein Versicherungs-schutz über den Verein. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jew. mit Frist von 30 Tagen zum Halb-/Jahresende möglich. Sie ist gem. §5 der Satzung schriftlich an den Vorstand zu richten und wird mit ihrem Zugang wirksam. Die Fristwahrung obliegt dem Mitglied. Für jedes angefangene Halbjahr ist der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Datenschutz: Ich erkläre mich damit einverstanden, dass vorstehende Daten für vereinsinterne Zwecke in einer EDVgestützten Mitglieder- und Beitragsdatei gespeichert werden. Für die Internetseite des TSV Handorf sowie Seiten und Medien der übergeordneter Verbände wird von Zeit zu Zeit Fotomaterial benötigt und eingestellt. Dies erfolgt ausschließlich zu Themen, die im regulären Interesse des Sports stehen.

 
 
Ja, ich habe die Bedingungen gelesen und akzeptiere sie.

Mitgliedsantrag

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