Kursrichtlinien und Verhaltensregeln

für die Schwimmkurse des TSV Handorf e.V.

Allgemeines

  1. Wer an den Kursen und/ oder Schwimmgruppen der Schwimmabteilung des TSV Handorf e.V. teilnimmt, hat die Regeln einzuhalten und erkennt diese an.
  2. In allen Bereichen, die in diesen Richtlinien nicht geregelt sind, gilt die Hausordnung des Bürgerbad Handorfs bzw. die Satzung des TSV Handorf e.V.

Teilnahme an Schwimmkursen

  1. Eine Aufnahme in die Schwimmkurse ist nur zu Quartalsbeginn möglich. Ausschließlich in den Gruppen Leistungsschwimmen & Wettkampf sowie bei den Masters kann von der Regel abgewichen werden.
  2. Für alle Kurse führen wir aufgrund großer Anmeldezahlen Wartelisten. Die Warteliste für die Seepferdchen-Gruppen wird in der Geschäftsstelle des TSV Handorf e.V. geführt. Alle anderen Wartelisten werden von der Abteilungsleitung geführt und an die entsprechenden Gruppen weitergeleitet. Aufgrund eines Anfrage-Stopps nehmen wir vorerst keine Kinder mehr auf unsere Wartelisten auf.
  3. Das erste Training ist ein Probeschwimmen. Hier wird überprüft, ob die Kinder die Voraussetzungen (siehe unter Kurse – Voraussetzungen) zur Aufnahme in den jeweiligen Kurs erfüllen.
  4. Sollte Ihr Kind in einer unserer Kurse aufgenommen werden, wird ab Herbst 2023 pro Quartal die Kursgebühr in Höhe von 20 € per bestehendem Lastschriftmandat eingezogen.
  5. Nach Platzzusage haben Sie 14 Tage Zeit ihr Kind im TSV Handorf als Mitglied anzumelden (wenn noch nicht geschehen). Hierfür wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Die Mitgliedschaft wird regelmäßig überprüft. Sollte nach diesen 14 Tagen keine Mitgliedschaft vorliegen, erfolgt der direkte Ausschluss aus den Kursen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden nicht erstattet, da ein Ausschluss aufgrund ihres eigenen Versäumnisses stattfindet. Unsere laufenden Kosten bleiben weiterhin bestehen und die Plätze können in einem laufenden Quartal nicht neu belegt werden.
  6. Eine Weitergabe von unseren Seepferdchen in die Bronzekurse erfolgt bei uns automatisch. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Es gibt immer Kinder deren Körperspannung noch nicht ausreichend ausgebildet ist oder die immer noch zu viel „Angst“ haben und entsprechend wenig oder gar keine Fortschritte machen. Dies kann in den anderen Gruppen nicht aufgefangen werden. Ist nach Abschluss des Bronzekurses eine Teilnahme an weiteren Kursen gewünscht und die Kinder erfüllen die Voraussetzungen, werden diese Kinder bevorzugt aufgenommen, wenn freie Plätze vorhanden sind. Ein Anrecht auf einen nahtlosen Übergang gibt es nicht. Aufgrund der hohen Anmeldezahl ist auch hier mit Wartezeiten & Pausen zu rechnen.
  7. Ein Anrecht auf dauerhaft gleiche Kurszeiten und Tage besteht nicht.
  8. Ein Anrecht auf die Ausbildung durch spezifische Ausbilder besteht nicht.
  9. Eine kontinuierliche, möglichst wöchentliche Teilnahme ist sehr wichtig. Nur so kann man davon ausgehen, dass die schwimmerische Entwicklung zum Erfolg bei der Abzeichen-Prüfung führt, welche bei der Schwimmausbildung nach ca. 1 Jahr angestrebt wird.

Fehlzeiten

  1. Absagen aufgrund von Krankheit etc. sind spätestens zwei Stunden vor Trainingsbeginn (donnerstags bis 14:30 Uhr) an die jeweiligen Trainer zu übermitteln. Die meisten Gruppen führen hierzu eine extra WhatsApp-Gruppe. Diese Fehlzeiten werden als entschuldigte Fehltermine eingetragen. Keine oder zu späte Absagen, werden als unentschuldigt notiert.
  2. Kinder und Jugendliche, die dreimal unentschuldigt/ unbegründet fehlen, werden aus ihrem jeweiligem Schwimmkurs entlassen.
  3. Ebenso erfolgt für Kinder und Jugendliche, die mehr Fehl- (auch entschuldigte) - als Trainingsstunden in einem Quartal aufweisen der sofortige Ausschluss aus ihrem Schwimmkurs.
  4. Für Kinder und Jugendliche, die aufgrund unentschuldigter Fehlzeiten oder zu vielen Fehlzeiten ihren Kurs verlassen mussten, besteht kein Anrecht auf eine spätere Kursfortsetzung oder Anspruch auf weitere Kurse. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren. Die Mitteilung über den Kursauschluss erfolgt telefonisch oder per Mail über die jeweiligen Trainer. Die Vereinsmitgliedschaft beim TSV Handorf e.V. bleibt hiervon unberührt und muss auf Wunsch, selbst gekündigt werden.

Kosten

  1. Es fallen die im Aufnahmeantrag des TSV Handorf e.V. festgelegten Mitgliedsbeiträge an. Eine Teilnahme an unseren Schwimmangeboten ohne Vereinsmitgliedschaft ist nicht möglich.
  2. Für alle Kinder- und Jugendschwimmkurse fallen quartalsmäßig 20 € pro Kind zusätzliche Kursgebühr an. Diese werden ab den Herbstferien 2023 per bestehendem Lastschriftmandat eingezogen. Ein Quartal geht bei uns immer von den vier großen Schulferien bis zu den nächsten. Die Kursgebühr ist auch von Familien die die Münsterlandkarte haben zu zahlen - eine Ermäßigung ist nicht möglich.
  3. Je Schwimmabzeichen wird eine Abzeichen-Gebühr erhoben:
  • Seepferdchen 3€
  • Bronze 4€
  • Silber & Gold 2€

Verhaltensregeln

  1. Das Bürgerbad wird nur zu den bekannten Einlasszeiten betreten. Die Gruppen handhaben das individuell und informieren ihre Teilnehmer. Sollten die Kinder/Jugendlichen zu spät sein und die Gruppe schon im Bad, darf das Bürgerbad nicht eigenständig betreten werden - auch nicht, wenn die Eingangstür offen sein sollte.
  2. Vor den Umkleiden haben alle ihre Schuhe auszuziehen. Ab den Umkleiden gilt der Barfuß- bzw. Badeschlappenbereich.
  3. Alle Kinder müssen sich zügig alleine an- und ausziehen, sowie abduschen und abtrocknen können. Dies sollte auch nicht allzu lange dauern, da im Anschluss neue Kinder und Jugendliche den Platz in den Umkleiden benötigen.
  4. Die Schwimmhalle darf nur in Bade- oder Sportkleidung betreten werden.
  5. Die Schwimmhalle darf niemals ohne einen Schwimmtrainer betreten werden und es muss so lange gewartet werden, bis ein Trainer die Schwimmhalle betritt.
  6. Alle Kinder und Jugendlichen setzen sich auf die ihnen zugewiesenen Warmhaltebänke im Bürgerbad und warten dort auf den Kursbeginn.
  7. In unseren Kursen gibt es eine Badekappenpflicht. Diese besteht sowohl für Jungen, wie für Mädchen (unabhängig der Haarlänge). Bei Aufnahme in den Seepferdchen- oder Bronzekurs bekommen alle Kinder einmalig von uns eine Badekappe gestellt.
  8. Den Anweisungen aller Trainer & Jugendtrainer ist immer Folge zu leisten. Kinder und Jugendliche, die sich weigern, Übungen verweigern oder das Schwimmtraining mehrfach stören, werden vom jeweiligen Schwimmkurs ausgeschlossen. Auch hier besteht kein Anrecht auf spätere Kursfortsetzung oder auf weitere Kurse.
  9. Der TSV Handorf haftet nicht für den Verlust von Materialien, Kleidung etc. Die Schwimmer:innen haben die Möglichkeit ihre Kleidung & Wertsachen in den Schränken einzuschließen - hierzu wird ein 2 €-Stück benötigt.

Aufsichtspflicht

  1. Die Aufsichtspflicht des TSV Handorf e.V. beginnt mit dem gemeinsamen Betreten der Schwimmhalle des Bürgerbads Handorf und endet mit dem Verlassen dieser nach Kursende. Der TSV Handorf übernimmt keine Aufsichtspflicht für die Warte- und Umkleidezeiten.

Melden bei Fragen & Problemen

  1. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll per Mail an unsere Abteilungsleitung oder an die jeweiligen Trainer ihres Schwimmkurses (per Mail, telefonisch/WhatsApp). Wir bitten Sie vom Vortragen der Anliegen an die Trainer vor Ort abzusehen, da dies die Trainingszeiten der Kinder unnötig verkürzt.
  2. Sollte es Schwierigkeiten mit einem Trainer/Trainerin geben, wenden Sie sich bitte per Mail an die Abteilungsleitung.
  3. Das Verhalten gegenüber allen Trainern, Jugendtrainern, Praktikanten, anderen Eltern, Kindern & Jugendlichen ist stets respektvoll, höflich & freundlich, auch in Konfliktsituationen. Probleme & Schwierigkeiten können immer in Ruhe und vernünftig gelöst werden. Bei einem unangemessenen Umgang oder handgreiflichem Umgang behalten wir uns verschiedenste Maßnahmen bis zum kompletten Ausschluss aus der Schwimmabteilung vor.